§ 6 Dekret über das Angebot im regionalen Personenverkehr (Angebotsdekret) - Angebotsbereiche
§ 6 Angebotsdekret · Angebotsbereiche
1. Das Angebot gliedert sich in 3 Angebotsbereiche, die sich überlagern können
a. Das Hauptangebot stellt die Funktion der Transportkette sicher. Es verbindet mehrere Ortschaften miteinander und bindet diese direkt an Zielgebiete von regionaler Bedeutung oder an einen Anschlusspunkt des übergeordneten Netzes an. Angestrebt werden eine hohe Taktdichte und eine hohe zeitliche Verfügbarkeit durch Bündelung der Nachfrage.
b. Mit dem Ergänzungsangebot werden innerhalb von Siedlungsgebieten dicht besiedelte Quartiere, Arbeitsplatzgebiete und öffentliche Einrichtungen erschlossen.
c. Das Grundangebot stellt die flächige Erschliessung des Kantonsgebiets durch den öffentlichen Verkehr sicher. Das Angebot richtet sich nach den örtlichen Bedürfnissen. Bei geringer Nachfrage können alternative Betriebsformen eingesetzt werden, die den Linienbetrieb ergänzen oder ersetzen.