483.1
CH-BL
§ 13 Dekret über das Angebot im regionalen Personenverkehr (Angebotsdekret) - Übergangsfrist für Angebotsanpassungen
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 13 Angebotsdekret · Übergangsfrist für Angebotsanpassungen
1. Für die Anpassung des Angebots an die Bestimmungen dieses Dekrets wird eine Übergangsfrist bis zum Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2025 eingeräumt.