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483.1 CH-BL

§ 13 Dekret über das Angebot im regionalen Personenverkehr (Angebotsdekret) - Übergangsfrist für Angebotsanpassungen

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 13 Angebotsdekret · Übergangsfrist für Angebotsanpassungen

1. Für die Anpassung des Angebots an die Bestimmungen dieses Dekrets wird eine Übergangsfrist bis zum Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2025 eingeräumt.

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