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CH-BL
§ 7 Strassenverkehrsgesetz Basel-Landschaft (SVG BL) - Fahrzeuge ohne Kontrollschilder
Strassenverkehrsvorschriften - Vorschriften über das Parkieren
§ 7 SVG BL · Fahrzeuge ohne Kontrollschilder
1. Die Sicherheitsdirektion kann in besonderen Fällen das Abstellen von Motorfahrzeugen und Anhängern ohne Kontrollschilder auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen für eine beschränkte Zeit bewilligen.
2. Handelt es sich um Gemeindestrassen und -parkplätze, ist vorgängig die Zustimmung der Gemeinde einzuholen.