481
CH-BL
§ 13 Strassenverkehrsgesetz Basel-Landschaft (SVG BL) - Strafbestimmung
Strassenverkehrsvorschriften - Strafbestimmung
§ 13 SVG BL · Strafbestimmung
1. Wer vorsätzlich oder fahrlässig
a. gegen das Verbot der Reinigung, Reparatur und Wartung von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund gemäss § 5 Absatz 1 verstösst,
b. gegen das Verbot der Beförderung von Raupenfahrzeugen mit einem ungeeigneten Transportfahrzeug gemäss § 6 verstösst,
c. gegen das Parkierungsverbot für schwere Motorwagen und Anhänger ausserhalb von besonders gekennzeichneten Parkplätzen gemäss § 8 Absatz 1 verstösst,