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481 CH-BL

§ 13 Strassenverkehrsgesetz Basel-Landschaft (SVG BL) - Strafbestimmung

Strassenverkehrsvorschriften - Strafbestimmung
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§ 13 SVG BL · Strafbestimmung

1. Wer vorsätzlich oder fahrlässig

a. gegen das Verbot der Reinigung, Reparatur und Wartung von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund gemäss § 5 Absatz 1 verstösst,

b. gegen das Verbot der Beförderung von Raupenfahrzeugen mit einem ungeeigneten Transportfahrzeug gemäss § 6 verstösst,

c. gegen das Parkierungsverbot für schwere Motorwagen und Anhänger ausserhalb von besonders gekennzeichneten Parkplätzen gemäss § 8 Absatz 1 verstösst,

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