481.52
CH-BL
Art. 2 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau über die Durchführung der amtlichen Nachkontrollen von Fahrzeugen - Prüfregion unteres Fricktal
Art. 2 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau über die Durchführung der amtlichen Nachkontrollen von Fahrzeugen · Prüfregion unteres Fricktal
1. Die Prüfregion unteres Fricktal umfasst die Gemeinden des Bezirkes Rheinfelden.
2. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (im folgenden Strassenverkehrsamt genannt) kann bei Bedarf nach Rücksprache mit der Motorfahrzeug-Prüfstation die Prüfregion erweitern oder einschränken.
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Zweck
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