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481.51 CH-BL

§ 8 Vereinbarung über die Gebühren der Motorfahrzeugprüfstation beider Basel

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§ 8 Vereinbarung über die Gebühren der Motorfahrzeugprüfstation beider Basel

1. Die Standgebühren für sichergestellte Fahrzeuge betragen pro Tag

a. für Motorfahrräder CHF 2;

b. für Kleinmotorräder und Motorräder CHF 3;

c. für leichte Motorwagen und ihre Anhänger CHF 7;

d. für schwere Motorwagen und ihre Anhänger CHF 12.

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