481.5
CH-BL
Art. 8 Vereinbarung betreffend die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel - Arbeitsverhältnisse
Art. 8 Vereinbarung betreffend die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel · Arbeitsverhältnisse
1. Die Arbeitsverhältnisse und das Disziplinarrecht der Mitarbeiter richten sich nach basellandschaftlichem Beamtenrecht.