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481.5 CH-BL

Art. 8 Vereinbarung betreffend die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel - Arbeitsverhältnisse

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Art. 8 Vereinbarung betreffend die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel · Arbeitsverhältnisse

1. Die Arbeitsverhältnisse und das Disziplinarrecht der Mitarbeiter richten sich nach basellandschaftlichem Beamtenrecht.

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