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481.5 CH-BL

Art. 7 Vereinbarung betreffend die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel - Aufgaben der Paritätischen Betriebskommission

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Art. 7 Vereinbarung betreffend die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel · Aufgaben der Paritätischen Betriebskommission

1. Der Paritätischen Betriebskommission sind folgende Aufgaben übertragen

a. unmittelbare Aufsicht über die Führung und die Verwaltung des Betriebes;

b. Wahl der technischen und administrativen Mitarbeiter;

c. Erlass der zur Führung und Verwaltung notwendigen Betriebsordnung und Reglemente, soweit diese Vereinbarung nicht ausdrücklich eine andere Instanz vorsieht;

d. Aufstellung des Jahresbudgets und Prüfung der Jahresrechnung;

e. Abfassung des Jahresberichtes;

f. Begutachtung aller wichtigen, die Führung und die Verwaltung betreffenden Geschäfte;

g. Erledigung von Rekursen gegen Verfügungen der Verwaltung;

h. Erledigung von Disziplinarfällen.

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