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CH-BL
Art. 7 Vereinbarung betreffend die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel - Aufgaben der Paritätischen Betriebskommission
Art. 7 Vereinbarung betreffend die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel · Aufgaben der Paritätischen Betriebskommission
1. Der Paritätischen Betriebskommission sind folgende Aufgaben übertragen
a. unmittelbare Aufsicht über die Führung und die Verwaltung des Betriebes;
b. Wahl der technischen und administrativen Mitarbeiter;
c. Erlass der zur Führung und Verwaltung notwendigen Betriebsordnung und Reglemente, soweit diese Vereinbarung nicht ausdrücklich eine andere Instanz vorsieht;
d. Aufstellung des Jahresbudgets und Prüfung der Jahresrechnung;
e. Abfassung des Jahresberichtes;
f. Begutachtung aller wichtigen, die Führung und die Verwaltung betreffenden Geschäfte;
g. Erledigung von Rekursen gegen Verfügungen der Verwaltung;
h. Erledigung von Disziplinarfällen.