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481.16 CH-BL

§ 3 Verordnung über Betriebswegweiser, andere besondere Wegweiser und Hinweissignale - Bewilligungsverfahren; Kosten

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§ 3 Verordnung über Betriebswegweiser, andere besondere Wegweiser und Hinweissignale · Bewilligungsverfahren; Kosten

1. Gesuche für Wegweiser und Hinweissignale an Kantonsstrassen sind bei der Polizei Basel-Landschaft einzureichen.

2. Gesuche für Wegweiser und Hinweissignale an Gemeindestrassen sind bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

3. Dem Gesuch sind beizulegen

a. eine Skizze über den Standort des Wegweisers oder des Hinweissignals;

b. die schriftliche Zustimmung der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers.

4. Für das Bewilligungsverfahren wird eine Gebühr erhoben. Die Kosten für die Anschaffung, Aufstellung und Änderung sowie für den Unterhalt von Wegweisern oder Hinweissignalen sind von den Gesuchstellern zu tragen.

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