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481.13 CH-BL

§ 1 Verordnung über den Online-Zugriff auf die Fahrzeugzulassungsdaten der Motorfahrzeugkontrolle - Umfang des Online-Zugriffs

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§ 1 Verordnung über den Online-Zugriff auf die Fahrzeugzulassungsdaten der Motorfahrzeugkontrolle · Umfang des Online-Zugriffs

1. Der Online-Zugriff auf die Fahrzeugzulassungsdaten der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft umfasst die folgenden Angaben

a. * Personendaten von natürlichen Personen (Anrede, Vornamen, Rufname, amtlicher Name, Wohnadresse, Zustelladresse, Geburtsdatum, Todesdatum, Nationalität, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Internetseite, Versicherungsgesellschaft);

b. * Personendaten von juristischen Personen (Firmenbezeichnung gemäss Handelsregistereintrag, Adresse, Postzustelladresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Internetseite, Versicherungsgesellschaft);

c. * Fahrzeugdaten (Kontrollschilder einschliesslich Deponierungsangaben, Stammnummer, Fahrgestellnummer, Typenschein, Datum der letzten amtlichen Prüfung, fahrzeugbezogene Verfügungen der Behörden);

d. * Bankverbindungsdaten natürlicher und juristischer Personen.

Umfang des Online-Zugriffs § 2 Verordnung über den Online-Zugriff auf die Fahrzeugzulassungsdaten der Motorfahrzeugkontrolle →

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