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480.111 CH-BL

§ 9 Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen - Geltendmachung der notwendigen Mittel

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§ 9 Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen · Geltendmachung der notwendigen Mittel

1. Die notwendigen Mittel werden auf dem Budgetweg geltend gemacht.

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