480.111
CH-BL
§ 13 Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen - Inkrafttreten
§ 13 Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen · Inkrafttreten
1. Die Vereinbarung tritt nach Genehmigung durch den Landrat und nach Annahme einer allfälligen Volksabstimmung im Kanton Basel-Landschaft am 1. Januar 2016 in Kraft.