480.111
CH-BL
§ 1 Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen - Zweck
§ 1 Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen · Zweck
1. Mit dieser Vereinbarung wird die Beitragsleistung der Vertragsparteien an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen im Gebiet des Tarifverbundes Nordwestschweiz TNW geregelt.