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480.111 CH-BL

§ 1 Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen - Zweck

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§ 1 Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen · Zweck

1. Mit dieser Vereinbarung wird die Beitragsleistung der Vertragsparteien an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen im Gebiet des Tarifverbundes Nordwestschweiz TNW geregelt.

Zweck § 2 Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen →

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