480.1
CH-BL
§ 8 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG - Einnahmenaufteilung
Finanzierung
§ 8 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG · Einnahmenaufteilung
1. Der Verkehrsertrag sowie der von der Fahrleistung und Linienführung abhängige Nebenertrag werden nach dem Territorialprinzip den BVB bzw. der BLT zugerechnet.