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480.1 CH-BL

§ 8 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG - Einnahmenaufteilung

Finanzierung
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§ 8 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG · Einnahmenaufteilung

1. Der Verkehrsertrag sowie der von der Fahrleistung und Linienführung abhängige Nebenertrag werden nach dem Territorialprinzip den BVB bzw. der BLT zugerechnet.

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