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480.1 CH-BL

§ 6 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG - Ausgleich der Fahrleistung im Trambereich

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§ 6 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG · Ausgleich der Fahrleistung im Trambereich

1. Die BVB sollen auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft bzw. die BLT auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt möglichst gleich grosse Fahrleistungen real erbringen.

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