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480.1 CH-BL

§ 5 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG - Defizitberechnung

Finanzierung
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§ 5 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG · Defizitberechnung

1. Massgebend für die Ermittlung der Betriebsergebnisse sind die von den Verkehrsunternehmen jährlich zu erstellenden Betriebsrechnungen für die auf Gebiet des anderen Kantons liegenden Streckenabschnitte. Die Betriebsrechnungen haben die den Linien anrechenbaren Erträge und Aufwendungen vollständig zu erfassen.

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