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480.1 CH-BL

§ 21 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 21 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG · Inkrafttreten

1. Dieser Vertrag wird am 1. Januar 1983 wirksam. Er bedarf der Genehmigung durch den Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt und durch den Landrat des Kantons Basel-Landschaft.

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