480.1
CH-BL
§ 19 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG - Einführung Linie 17
Schlussbestimmungen
§ 19 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG · Einführung Linie 17
1. Der Kanton Basel-Stadt verpflichtet sich, auf seinem Hoheitsgebiet alle Voraussetzungen zu schaffen, um auf den Fahrplanwechsel 1985/86 die Einführung der Linie 17 mindestens bis zur Schifflände, maximal bis zur Mustermesse zu ermöglichen.
2. Der Kanton Basel-Stadt verpflichtet sich weiter zu einer Beteiligung an den Erstellungskosten eines allfälligen Tunnels in Binningen für die Linie 17, maximal in der Höhe derjenigen Aufwendungen, welche für die Erstellung der Verbindung zwischen der heutigen Haltestelle Dorenbach Linie 17 und der heutigen Haltestelle Margarethenstrasse Linie 7 dem Kanton Basel-Stadt angefallen wären.