480.1
CH-BL
§ 17 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG - Kündigung
Schlussbestimmungen
§ 17 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG · Kündigung
1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von jeder der beiden Kantonsregierungen unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von 3 Jahren auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.