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480.1 CH-BL

§ 17 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG - Kündigung

Schlussbestimmungen
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§ 17 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG · Kündigung

1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von jeder der beiden Kantonsregierungen unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von 3 Jahren auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

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