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480.1 CH-BL

§ 16 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG - Aufgaben der Paritätischen Kommission

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§ 16 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG · Aufgaben der Paritätischen Kommission

1. Die Paritätische Kommission hat insbesondere folgende Aufgaben

a. Sie überprüft die Betriebsrechnungen der Verkehrsunternehmen gemäss den §§ 4-8. Sie unterbreitet den zuständigen Instanzen Bericht und Antrag.

b. Sie nimmt Stellung zu allen baulichen, tarifarischen und dauernden betrieblichen Massnahmen, welche beide Verkehrsunternehmen gemeinsam betreffen, und unterbreitet den zuständigen Instanzen Bericht und Antrag.

c. Sie kann auch von sich aus zu Fragen aus ihrem Aufgabenbereich Stellung beziehen und entsprechende Anträge unterbreiten.

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