Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
480.1 CH-BL

§ 14 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG - Zuständigkeit und Kompetenzen

Zusammenarbeit
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 14 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG · Zuständigkeit und Kompetenzen

1. Die in den §§ 4 und 9 genannten finanziellen Leistungen werden durch die zuständigen Organe der Kantone beschlossen.

2. Die Tariffragen sind im Tarifverbundvertrag geregelt.

3. Fahrplanänderungen bezüglich Linien der BVB auf Gebiet des Kantons Basel-Landschaft genehmigt die Baudirektion des Kantons Basel-Landschaft, bezüglich Linien der BLT auf Gebiet des Kantons Basel-Stadt der Verwaltungsrat der BVB gemäss Organisationsgesetz der BVB. Die Unterstellung weiterer, neuer Linien- oder Streckenabschnitte unter diesen Vertrag erfolgt durch übereinstimmende Beschlüsse der Kantonsregierungen.

← § 13 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG Betriebe des öffentlichen Verkehrs § 15 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →