480.1
CH-BL
§ 13 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG - Einführung der Vorortslinien
Zusammenarbeit
§ 13 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG · Einführung der Vorortslinien
1. Der Kanton Basel-Stadt verpflichtet sich, Vorortslinien ins Netz der BVB über ihren bisherigen Endpunkt hinaus oder anderweitig einzuführen, die Linie 17 nach Fertigstellung des Trassees, die Linien 10 und 11 nach Vollendung der erforderlichen baulichen Massnahmen.