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480.1 CH-BL

§ 11 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG - Mitbestimmung

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§ 11 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG · Mitbestimmung

1. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft verpflichten sich, sich gegenseitig eine institutionalisierte Mitbestimmung in ihren Verkehrsunternehmen zu gewähren.

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