480.1
CH-BL
§ 11 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG - Mitbestimmung
Zusammenarbeit
§ 11 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG · Mitbestimmung
1. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft verpflichten sich, sich gegenseitig eine institutionalisierte Mitbestimmung in ihren Verkehrsunternehmen zu gewähren.