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480.1 CH-BL

§ 10 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG - Unterhalt

Finanzierung
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§ 10 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG · Unterhalt

1. Der Unterhalt für Trassee und Fahrleitung der von den BVB betriebenen Linien auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft wird von den BVB zu den effektiven Selbstkosten durchgeführt.

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