480.1
CH-BL
§ 10 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG - Unterhalt
Finanzierung
§ 10 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG · Unterhalt
1. Der Unterhalt für Trassee und Fahrleitung der von den BVB betriebenen Linien auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft wird von den BVB zu den effektiven Selbstkosten durchgeführt.