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480.1 CH-BL

§ 1 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG - Betriebe des öffentlichen Verkehrs

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§ 1 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG · Betriebe des öffentlichen Verkehrs

1. Die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) und die BLT Baselland Transport AG (BLT) betreiben auf dem Gebiet der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft Linien des öffentlichen Verkehrs. Um eine zweckmässige Aufgabenerfüllung zu erreichen, müssen Linien auch grenzüberschreitend geführt werden.

Betriebe des öffentlichen Verkehrs § 2 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG →

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