480.1
CH-BL
§ 1 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG - Betriebe des öffentlichen Verkehrs
Allgemeines
§ 1 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG · Betriebe des öffentlichen Verkehrs
1. Die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) und die BLT Baselland Transport AG (BLT) betreiben auf dem Gebiet der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft Linien des öffentlichen Verkehrs. Um eine zweckmässige Aufgabenerfüllung zu erreichen, müssen Linien auch grenzüberschreitend geführt werden.