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CH-BL
§ 4 Landratsbeschluss betreffend die Fortleitung von Frischwasser aus der Hard (erste Etappe) Genehmigung des generellen Projektes
§ 4 Landratsbeschluss betreffend die Fortleitung von Frischwasser aus der Hard (erste Etappe) Genehmigung des generellen Projektes
1. Die Gemeinden haben sämtliche Projekte für ihre Wasserversorgungsanlagen der kantonalen Baudirektion zur Überprüfung und Genehmigung in bezug auf das generelle Fortleitungsprojekt einzureichen. Der Regierungsrat erlässt die entsprechenden administrativen Weisungen.