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CH-BL
§ 3 Landratsbeschluss betreffend die Fortleitung von Frischwasser aus der Hard (erste Etappe) Genehmigung des generellen Projektes
§ 3 Landratsbeschluss betreffend die Fortleitung von Frischwasser aus der Hard (erste Etappe) Genehmigung des generellen Projektes
1. Die Gemeinden haben, um unnütze Kosten und Fehlinvestitionen zu vermeiden, ihre künftigen Werkbauten und ihre Wasserbeschaffung dem vom Landrat genehmigten generellen Projekt anzupassen.