455
CH-BL
§ 13 Gesetz über die Wasserversorgung der basellandschaftlichen Gemeinden (Wasserversorgungsgesetz) - Aufhebung früherer Vorschriften
§ 13 Wasserversorgungsgesetz · Aufhebung früherer Vorschriften
1. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden alle mit ihm in Widerspruch stehenden früheren Bestimmungen aufgehoben, insbesondere das Gesetz über die Wasserversorgung der basellandschaftlichen Gemeinden und die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Hardwasser AG vom 4. Juli 1955.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
2020.04.01.vv.1 · bl (Art. 7 und 13 TSchG)
Cat Sanctuary Operator Fails to Overturn Animal Welfare Orders
willigung für den Betrieb des Katzenasyls zu benötigen (Verfügung des ALV vom 5. April 2019 Ziff. 10). 7.2 Gestützt auf die Art. 7 und 13 TSchG hat der Bundesrat in den Art. 101 ff. TSchV eine Reihe von Tätigkeiten im Zusammenhang mit Tieren für bewilligungspflichtig erklä