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CH-BL
§ 1 Gesetz über die Wasserversorgung der basellandschaftlichen Gemeinden (Wasserversorgungsgesetz) - Grundsatz
§ 1 Wasserversorgungsgesetz · Grundsatz
1. Die Wasserversorgung ist wegen ihrer lebenswichtigen Bedeutung vom Kanton und den Gemeinden möglichst wirtschaftlich und zweckmässig zu betreiben.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (11)
460.2023.262 · bl (Art. 1 TSchG)
Acquittal on Animal Cruelty Charges Due to Insufficient Proof of Suffering
izzieren. **a)** Innerhalb der wichtigsten Normen in der Tierschutzgesetzgebung regelt zunächst auf Gesetzesstufe ganz allgemein Art. 1 TSchG den Zweck dieses Gesetzes. Demnach soll es die Würde und das Wohlergehen des Tieres schützen. Art. 3 TSchG definiert mehrere rel
460.2022.178 · bl (Art. 1 TSchG)
Animal Cruelty Conviction Upheld, Sentence Reduced
der Berufungsbegründung). ab) Innerhalb der wichtigsten Normen in der Tierschutzgesetzgebung regelt zunächst ganz allgemein Art. 1 TSchG den Zweck dieses Gesetzes. Demnach soll es die Würde und das Wohl- ergehen des Tieres schützen. Art. 3 TSchG definiert mehrere r
2022.02.03.vv.1 · bl (Art. 1 TSchG)
Cats Seized Due to Owner Neglect
öffentliches Interesse an einer tiergerechten Hal- tung bzw. am Schutz des Wohlergehens der Tiere (vgl. Art. 80 Abs. 2 lit. a BV; Art. 1 TSchG). Die Beschlagnahme ist ohne Weiteres geeignet, dieses öffentliche Interesse zu wahren. Der Beschwerdeführer macht geltend, dass
2020.09.30.vv.1 · bl (Art. 1 TSchG)
Animal Ownership Ban Upheld Due to Severe Neglect
n riesigen Unordnung jedoch nicht. 4.3.1 Zweck des Tierschutzgesetzes ist der Schutz der Würde und das Wohlergehen der Tiere (Art. 1 TSchG). Wer mit Tieren umgeht, hat ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen und, soweit es der Verwendungszweck zul
810.19.175 · bl (Art. 1 TSchG)
Animal Welfare Ban Upheld for Neglectful Owners
ssen riesigen Unordnung jedoch nicht. 4.3.1 Zweck des Tierschutzgesetzes ist der Schutz der Würde und das Wohlergehen der Tiere (Art. 1 TSchG). Wer mit Tieren umgeht, hat ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen und, soweit es der Verwendungszweck zul
2020.04.01.vv.1 · bl (Art. 1 TSchG)
Cat Sanctuary Operator Fails to Overturn Animal Welfare Orders
i insgesamt nicht nachvollziehbar. 5.1. Zweck des Tierschutzgesetzes ist der Schutz der Würde und das Wohlergehen der Tiere (Art. 1 TSchG). Wer mit Tieren umgeht, hat ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen und, soweit es der Verwendungszweck zul
2020.03.24.sr.2 · bl (Art. 1 TSchG)
Prosecutor's Discontinuation of Animal Cruelty Case Against Veterinarian Upheld
n der Tiere auch verhältnismässig i.e.S. war. Das Tierschutzgesetz bezweckt das Wohlergehen und die Würde von Tieren zu schützen (Art. 1 TSchG). Um diesen Schutz zu gewährleisten, haben die Kantone eine Vollzugsstelle u.a. für Kon- trollen von landwirtschaftlichen Betrieb
470.19.272 · bl (Art. 1 TSchG)
Prosecutor's Decision to Dismiss Property Damage and Animal Cruelty Charges Upheld
n der Tiere auch verhältnismässig i.e.S. war. Das Tierschutzgesetz bezweckt das Wohlergehen und die Würde von Tieren zu schützen (Art. 1 TSchG). Um diesen Schutz zu gewährleisten, haben die Kantone eine Vollzugsstelle u.a. für Kontrollen von landwirtschaftlichen Betrieben
2018.06.27.vv.2 · bl (Art. 1 TSchG)
Animal Welfare Directive Upheld Against Farmer's Appeal
ite 12 http://www.bl.ch/kantonsgericht Zweckartikel des Tierschutzgesetzes (vgl. Art. 1 TSchG), wonach Würde und Wohlergehen der Tiere zu schützen sind (vgl. Urteil des Bundesgerichts 2C_378/2012 vom 1. November 2012 E. 3.4
2012.06.04.sr.1 · bl (Art. 1 TSchG)
Appeal Dismissed: Animal Cruelty and Sexual Offenses Conviction Upheld
zitierten Regelungen von Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 TSchG findet sich die Würde des Tieres als massgebendes Kriteri- um bereits in Art. 1 TSchG, gemäss welchem es Zweck des TSchG sei, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen. Ferner führt Art. 10 Abs. 2 TSchG a
460.2011.206 · bl (Art. 1 TSchG)
Animal Cruelty, Threats, and Pornography Conviction Upheld
ts zitierten Regelungen von Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 TSchG findet sich die Würde des Tieres als massgebendes Kriterium bereits in Art. 1 TSchG, gemäss welchem es Zweck des TSchG sei, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen. Ferner führt Art. 10 Abs. 2 TSchG a