455.11
CH-BL
§ 40 Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 40 Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1998 in Kraft.