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455.11 CH-BL

§ 40 Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 40 Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1998 in Kraft.

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