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455.11 CH-BL

§ 39 Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 39 Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Es werden aufgehoben

a. Regierungsratsverordnung vom 17. Februar 1977 über die Delegation der regionalen Wasserbeschaffung;

b. Verordnung vom 5. Juli 1977 über die Gebühren für die Nutzung der Gewässer;

c. Regierungsratsverordnung vom 28. August 1979 über den Schutz von Grundwasser und Quellen;

d. Regierungsratsverordnung vom 18. November 1980 über die Bewilligungsgebühren für die Ausfuhr von Quell- und Grundwasser über die Kantonsgrenze hinaus;

e. Verordnung vom 9. Juni 1993 über die Bewilligungsgebühren für Grund-wasserkonzessionen, Sondierungen und Wärmenutzungen aus Wasser und Boden.

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