455.11
CH-BL
§ 39 Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 39 Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Es werden aufgehoben
a. Regierungsratsverordnung vom 17. Februar 1977 über die Delegation der regionalen Wasserbeschaffung;
b. Verordnung vom 5. Juli 1977 über die Gebühren für die Nutzung der Gewässer;
c. Regierungsratsverordnung vom 28. August 1979 über den Schutz von Grundwasser und Quellen;
d. Regierungsratsverordnung vom 18. November 1980 über die Bewilligungsgebühren für die Ausfuhr von Quell- und Grundwasser über die Kantonsgrenze hinaus;
e. Verordnung vom 9. Juni 1993 über die Bewilligungsgebühren für Grund-wasserkonzessionen, Sondierungen und Wärmenutzungen aus Wasser und Boden.