455.11
CH-BL
§ 25 Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers - Dokumentation
Nutzung und Schutz des Grundwassers (inkl. Quellen) - Konzession
§ 25 Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers · Dokumentation
1. Der Inhaber bzw. die Inhaberin muss nach Inbetriebnahme der Nutzungsanlage der Bau- und Umweltschutzdirektion die gesamte Dokumentation unentgeltlich zur Verfügung stellen.