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455.11 CH-BL

§ 25 Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers - Dokumentation

Nutzung und Schutz des Grundwassers (inkl. Quellen) - Konzession
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§ 25 Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers · Dokumentation

1. Der Inhaber bzw. die Inhaberin muss nach Inbetriebnahme der Nutzungsanlage der Bau- und Umweltschutzdirektion die gesamte Dokumentation unentgeltlich zur Verfügung stellen.

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