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455.11 CH-BL

§ 2 Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers - Begriffe

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers · Begriffe

1. Grundwasser ist das Wasser, das die Hohlräume unter der Erdoberfläche zusammenhängend ausfüllt.

2. Quellen sind Grundwasser, das auf natürliche Weise an die Oberfläche austritt.

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