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455.11 CH-BL

§ 14 Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers - Grundlage

Wasserversorgung - Delegation der regionalen Wasserbeschaffung
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§ 14 Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers · Grundlage

1. Grundlage für die regionale Wasserbeschaffung ist die Generelle Wasserversorgungsplanung des Kantons Basel-Landschaft.

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