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CH-BL
§ 1 Gesetz über die Nutzung und den Schutz des Grundwassers (Grundwassergesetz) - Begriff des Grundwassers
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Grundwassergesetz · Begriff des Grundwassers
1. Unter Grundwasser versteht man Wasservorkommen, die die Hohlräume unter der Erdoberfläche zusammenhängend ausfüllen.