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454 CH-BL

§ 1 Gesetz über die Nutzung und den Schutz des Grundwassers (Grundwassergesetz) - Begriff des Grundwassers

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Grundwassergesetz · Begriff des Grundwassers

1. Unter Grundwasser versteht man Wasservorkommen, die die Hohlräume unter der Erdoberfläche zusammenhängend ausfüllen.

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