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454.1 CH-BL

§ 7 Dekret über die Gebühren für Gewässernutzungen - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 7 Dekret über die Gebühren für Gewässernutzungen · Inkrafttreten

1. Dieses Dekret tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

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