454.1
CH-BL
§ 6 Dekret über die Gebühren für Gewässernutzungen - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 6 Dekret über die Gebühren für Gewässernutzungen · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Es werden aufgehoben
a. die Verordnung vom 1. April 1971 zum Grundwassergesetz
b. die Verordnung vom 1. April 1971 über die Wasserversorgung,
c. der Landratsbeschluss vom 17. April 1975 über die Nutzungsgebühren gemäss Gesetz über den Wasserbau und die Nutzung der Gewässer,
d. das Dekret vom 12. September 1994 über die Nutzungsgebühr für das Grundwasser.