454.1
CH-BL
§ 3 Dekret über die Gebühren für Gewässernutzungen - Höhe der Nutzungsgebühr
Grundwassernutzungsgebühren
§ 3 Dekret über die Gebühren für Gewässernutzungen · Höhe der Nutzungsgebühr
1. Die jährliche Nutzungsgebühr beträgt
a. CHF 0,025 pro Kubikmeter für Wasserversorgungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften,
b. CHF 0,05 pro Kubikmeter für private Wasserversorgungen.
2. Die minimale Nutzungsgebühr pro Konzession oder Bewilligung beläuft sich in jedem Fall auf CHF 50.
3. Für den Bezug von angereichertem Grundwasser werden die gleichen Nutzungsgebühren erhoben.