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§ 4 Gesetz über den Wasserbau und die Nutzung der Gewässer (Wasserbaugesetz, WBauG) - Begriffe

Allgemeine Bestimmungen
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§ 4 Wasserbaugesetz, WBauG · Begriffe

1. Verwendete Begriffe und ihre Bedeutung

a. Anstossende: Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, deren Parzellen an ein Gewässer grenzen.

b. Ausdolen: Offenlegen eines künstlich unterirdisch geführten Gewässers.

c. Baulicher Hochwasserschutz: Anlagen zum Schutz von Menschen, Tieren und erheblichen Sachwerten vor Überschwemmungen, Erosionen und Feststoffablagerungen, in Abgrenzung zu Unterhaltsarbeiten oder passivem Hochwasserschutz, wie z.B. raumplanerischen Massnahmen.

d. Öffentliche Gewässer: Dauernd oder periodisch Wasser führende Gerinne inkl. der Uferbereiche sowie die stehenden Gewässer, ausgenommen die privaten Gewässer.

e. Private Gewässer: Stehende Gewässer, die Bestandteil einer privaten Parzelle sind sowie Gewerbekanäle oder andere Gewässer, die sich nachweislich in Privateigentum befinden.

f. Pufferstreifen: Landstreifen entlang eines Gewässers. Er soll nicht vom Wasserabfluss beansprucht werden und den Raumbedarf sowie den Unterhalt des Gewässers gewährleisten können.

g. Reinigung: Regelmässige Entfernung und Entsorgung von Unrat, Geschwemmsel und angeschwemmten Bäumen sowie insbesondere die Freihaltung von Einlaufrechen während Hochwasserereignissen.

h. Revitalisierung: Umgestaltung von Sohlen und Uferbereichen sowie das Ausdolen zur Wiederherstellung eines möglichst naturnahen Zustandes.

i. Ufer: Seitliche Begrenzung der Gewässersohle. Dazu gehören die Bachböschungen einschliesslich der Vegetation sowie Bachmauern und andere Uferbefestigungen.

j. Unterhalt: Massnahmen zur Instandsetzung und Gestaltung der Sohlen und der Ufer, die Pflege der Ufervegetation, sowie kleinere Ausdolungen und Revitalisierungen. Der Schutz einzelner Parzellen gegen Überflutungen gehört ebenfalls zum Unterhalt.

k. Verlegung: Verlegen eines Gewässers aus Gründen raumplanerischer oder wirtschaftlicher Entwicklungen.

l. Wasserbau: Reinigung, Unterhalt, Revitalisierung und baulicher Hochwasserschutz sowie Verlegung der Gewässer.

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