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§ 12 Gesetz über den Wasserbau und die Nutzung der Gewässer (Wasserbaugesetz, WBauG) - Einwohnergemeinden

Zuständigkeiten
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§ 12 Wasserbaugesetz, WBauG · Einwohnergemeinden

1. Die Reinigung der öffentlichen Gewässer ist Aufgabe der Einwohnergemeinden.

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