Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
445 LICCEGZGBWBauGLCHyd CH-BL

§ 11 Gesetz über den Wasserbau und die Nutzung der Gewässer (Wasserbaugesetz, WBauG) - Projekte

Inventar, Planung und Raumbedarf der Gewässer
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 11 Wasserbaugesetz, WBauG · Projekte

1. Projekte für Revitalisierungen, baulichen Hochwasserschutz und Verlegungen werden unter Mitwirkung der betroffenen Einwohnergemeinden und der interessierten Kreise ausgearbeitet.

← § 10 Wasserbaugesetz, WBauG Gesetz über den Wasserbau und die Nutzung der Gewässer (Wasserbaugesetz, WBauG) - Zweck und Ziel § 12 Wasserbaugesetz, WBauG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →