445.11
WBauV
CH-BL
§ 7 Wasserbauverordnung (WBauV) - Wasserbaukonzept
Wasserbau
§ 7 WBauV · Wasserbaukonzept
1. Das Wasserbaukonzept umfasst insbesondere folgende Angaben
a. Massnahmen an einem Gewässer, die mehr als 300 m der Gewässerstrecke umfassen;
b. Einzelmassnahmen wie die Elimination von Schwellen, die Entfernung von Sohlenbefestigungen, die Aufhebung von Eindolungen;
c. die Prioritäten, nach welchen die Massnahmen ausgeführt werden sollen;
d. eine grobe Kostenschätzung.
2. Die ausgeführten Massnahmen sind in einer Datenbank regelmässig nachzuführen.
3. Das Wasserbaukonzept ist periodisch zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.