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445.11 WBauV CH-BL

§ 7 Wasserbauverordnung (WBauV) - Wasserbaukonzept

Wasserbau
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§ 7 WBauV · Wasserbaukonzept

1. Das Wasserbaukonzept umfasst insbesondere folgende Angaben

a. Massnahmen an einem Gewässer, die mehr als 300 m der Gewässerstrecke umfassen;

b. Einzelmassnahmen wie die Elimination von Schwellen, die Entfernung von Sohlenbefestigungen, die Aufhebung von Eindolungen;

c. die Prioritäten, nach welchen die Massnahmen ausgeführt werden sollen;

d. eine grobe Kostenschätzung.

2. Die ausgeführten Massnahmen sind in einer Datenbank regelmässig nachzuführen.

3. Das Wasserbaukonzept ist periodisch zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

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