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CH-BL
§ 3 Verordnung über die Offenhaltung der Versorgungsrouten für Ausnahmetransporte - Normalien
§ 3 Verordnung über die Offenhaltung der Versorgungsrouten für Ausnahmetransporte · Normalien
1. Der Ausbau der Versorgungsrouten hat den jeweils gültigen einschlägigen VSS- und SIA-Normalien für Ausnahmetransporte zu entsprechen. Insbesondere gelten auch die technischen Normalien der VSS-Arbeitsgruppe «Ausnahmetransporte».