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435 CH-BL

§ 2 Verordnung über die Offenhaltung der Versorgungsrouten für Ausnahmetransporte - Strassentypen und Ausbaugrössen

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§ 2 Verordnung über die Offenhaltung der Versorgungsrouten für Ausnahmetransporte · Strassentypen und Ausbaugrössen

1. Das Netz der Versorgungsrouten wird in drei Typen unterteilt mit den nachfolgenden maximalen Ausbaugrössen

Typ | Durchfahrtsbreite (B) | Lichte Höhe (H) | Gesamtgewicht (G*) | Achslast (A)

--- | --- | --- | --- | ---

I | 6,50 m | 5,20 m | 480 t | 30 t

II | 5,00 m | 4,80 m | 240 t | 20 t

III | 4,50 m | 4,80 m | 90 t | **

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