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CH-BL
§ 37h Strassengesetz - Gewerbeparkkarten der Gemeinden
Gewerbeparkkarte
§ 37h Strassengesetz · Gewerbeparkkarten der Gemeinden
1. Die Gemeinden können für ihr Gebiet eigene Gewerbeparkkarten vorsehen.
2. Sie regeln den Bezug, die Berechtigungen und die Gebühren selbst.
3. Einschränkungen für ortsfremde Gewerbetreibende sind unzulässig.