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CH-BL
§ 37g Strassengesetz - Einnahmenverteilung
Gewerbeparkkarte
§ 37g Strassengesetz · Einnahmenverteilung
1. Der Kanton erhält CHF 30.- für jede ausgestellte Gewerbeparkkarte.
2. CHF 70.- werden im Verhältnis der Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner unter den Gemeinden aufgeteilt.