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430 CH-BL

§ 37g Strassengesetz - Einnahmenverteilung

Gewerbeparkkarte
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§ 37g Strassengesetz · Einnahmenverteilung

1. Der Kanton erhält CHF 30.- für jede ausgestellte Gewerbeparkkarte.

2. CHF 70.- werden im Verhältnis der Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner unter den Gemeinden aufgeteilt.

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