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430 CH-BL

§ 37d Strassengesetz - Fahrzeugbeschriftung

Gewerbeparkkarte
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§ 37d Strassengesetz · Fahrzeugbeschriftung

1. Während der Nutzung der Gewerbeparkkarte müssen die Fahrzeuge entweder von aussen mit der Unternehmensbezeichnung versehen sein, oder es muss ein Schild hinter die Fahrzeugscheibe gelegt werden.

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