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CH-BL
§ 31 Strassengesetz - Finanzierung der Strassen
Finanzierung
§ 31 Strassengesetz · Finanzierung der Strassen
1. Als Ausbaukosten gelten die Kosten für den Bau, den Ausbau und die Korrektion von Strassen. Sie umfassen alle Aufwendungen für Projektierung, Landerwerb, Bauarbeiten, Bauleitung sowie Vermarkung und Vermessung der Strassen einschliesslich der Nebenanlagen.
2. Als Strassenunterhaltskosten gelten die Kosten für die Aufwendungen, welche zur dauernden Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit der Strassen notwendig sind.