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430 CH-BL

§ 28 Strassengesetz - Der Begriff des Unterhalts

Unterhalt und Winterdienst der Strassen
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§ 28 Strassengesetz · Der Begriff des Unterhalts

1. Der bauliche Unterhalt umfasst alle Arbeiten, die der Erhaltung der Strassenanlagen, der technischen Einrichtungen und Nebenanlagen dienen. Darunter fallen insbesondere alle baulichen Arbeiten am Strassenkörper und an den Kunstbauten.

2. Der betriebliche Unterhalt umfasst alle Arbeiten, die für die dauernde Betriebsbereitschaft der Strassenanlagen notwendig sind, insbesondere die Reinigung der Fahrbahnen und Nebenanlagen sowie die Öffnung und Wiederherstellung nach ausserordentlichen Naturereignissen.

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