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430 CH-BL

§ 25 Strassengesetz - Bauliche Vorkehren für Behinderte

Bau, Ausbau und Korrektion
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§ 25 Strassengesetz · Bauliche Vorkehren für Behinderte

1. Beim Bau, Ausbau und bei der Korrektion öffentlicher Strassen und Plätze sind die notwendigen baulichen Vorkehren für Behinderte zu treffen.

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