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CH-BL
§ 25 Strassengesetz - Bauliche Vorkehren für Behinderte
Bau, Ausbau und Korrektion
§ 25 Strassengesetz · Bauliche Vorkehren für Behinderte
1. Beim Bau, Ausbau und bei der Korrektion öffentlicher Strassen und Plätze sind die notwendigen baulichen Vorkehren für Behinderte zu treffen.